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Das Landesverwaltungsgericht Linz hat einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, um zwei Verordnungen der Stadtgemeinde Gmunden aufheben zu lassen.
Konkret geht es um die flächendeckende Einführung von Tempo 40 im Gmundner Ortsgebiet – mit Ausnahme der Landesstraßen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass sowohl die entsprechende Geschwindigkeitsverordnung vom 21. März 2022 als auch die Verordnung zur Festlegung des Ortsgebiets gesetzeswidrig sind. Die Tempo-40-Verordnung sei laut dem Gericht nicht ausreichend klar und verständlich formuliert und zudem nicht so angebracht worden, dass sie rechtzeitig und leicht erkennbar gewesen wäre. Auch bei der Verordnung zur Festlegung des Ortsgebiets gebe es schwerwiegende Mängel: fünf Ortstafeln stehen an falschen Stellen und an 19 relevanten Punkten fehlen überhaupt die nötigen Verordnungen.
Gmundens 40er eine Farce
FürWIA-Gemeinderat Philipp Wiatschka spitzt sich die „Causa 40“ langsam aber sicher zu einer echten Farce zu.„Für mich ist der ganze 40er im Stadtgebiet nicht stimmig, und ich bin überzeugt, es hätte bessere Lösungen zur Verkehrsberuhigung in Gmunden gegeben“, stellt Wiatschka klar. Aus seiner Sicht habe die Maßnahme kaum positive Effekte gebracht – im Gegenteil: „Außer vielen durch Strafen verärgerten Gästen und Bewohnern ist wenig geblieben. Früher stand an den Ortsschildern ‚Willkommen in Gmunden‘ – heute steht dort meistens ein Radarbus.“

Tausende Strafmandate ohne gesetzlicher Grundlage ausgestellt
Was für Wiatschka das Fass endgültig zum Überlaufen bringt, ist die aus seiner Sicht mangelhafte Umsetzung: „Dass die Stadt es nicht geschafft hat, die Maßnahme wenigstens ordentlich und gesetzeskonform umzusetzen, ist indiskutabel. Am Ende des Tages wurden tausende Strafmandate ohne gesetzliche Grundlage ausgestellt.“
Für viele Betroffene könnte das besonders bitter sein: Wer die Strafe bereits bezahlt hat, wird sein Geld wohl nicht zurückbekommen. „Durch die Einzahlung hat man der Strafe indirekt zugestimmt und sie damit legitimiert“, erklärt Wiatschka. „Wie das in der Bevölkerung ankommt, wird man sehen – aber es wird wohl nicht für Begeisterung sorgen.“

