UVP beim "Seeviertel-Projekt" erforderlich?

Braucht es eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Im Gmundner Stadtteil Weyer soll das sogenannte Seeviertel Projekt entstehen. Nun ist eine Diskussion entbrannt, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, oder nicht? Die Frage die sich stellt; ist im Rahmen der UVP österreichisches Recht anzuwenden oder gilt doch das EU-Recht?

GR diskutiert über UVP

Bürgermeister Stefan Krapf gibt keine Stellungnahme ab, er übergibt das Wort an Stadtamtsdirektor Dr. Heimo Pseiner. 

Dieser versucht ausführlich das UVP Gesetz dem Gemeinderat zu erklären. Geht dann zu einer Analyse des Projektes Seeviertel und beurteilt es nach der geltenden Fassung des UVP Gesetzes, vornehmlich nach den dort angeführten Schwellenwerten und sieht als Conclusio eigentlich keine Notwendigkeit zu einer UVP.

ÖVP Gemeinderat Andreas Hecht stellt den Antrag keine Entscheidung zu treffen und die Frage an den Rechtsausschuss weiterzuleiten. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen und somit wiedereinmal der Trick der ÖVP - eine für sie unangenehme Abstimmung auszuhebeln - angewendet.

Umweltanwaltschaft leitet UVP-Prüfantrag nach § 3 Abs 7 UVP-G 2000 ein

Die OÖN (online) berichten am 17.01.2025, dass Oberösterreichs Umweltanwalt Martin Donat am Donnerstag bei den zuständigen Behörden den Antrag auf ein UVP-Feststellungsverfahren beim Großprojekt Seeviertel eingebracht hat. Die UVP-Behörde möge auf Basis der vorliegenden und ergänzend einzuholenden Unterlagen die UVP-Pflicht im Rahmen eines UVP-Feststellungsverfahrens prüfen.

Mögliche Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt sollen durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Vorhinein – das heißt vor seiner Verwirklichung – geprüft werden.
Mediaclipping Kronenzeitung vom 08.01.2025

UVP-Einzelfallprüfung gem. UVP-G beim Großprojekt "Seeviertel" gefordert

Die anerkannte Umweltorganisation Alliance For Nature (AFN) fordert mit einem Schreiben an Bürgermeister Stefan Krapf vom 23.12.2024 aufgrund einer erachteten UVP-Pflicht beim Großprojekt Seeviertel - bis zur Prüfung der Rechtssicherheit - keine Baubewilligung zu erteilen. 

"Mit der Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) könnte ein wichtiger Schritt gesetzt werden, um Transparenz und Verantwortungsbewusstsein für das geplante Bauprojekt "Seeviertel" zu gewährleisten. Man würde endlich die Bedenken und Ängste der Bevölkerung ernst nehmen und könnte höchsten Wert darauf legen, die Auswirkungen des Projekts auf die Natur- und Umwelt umfassend zu prüfen und zu bewerten. Am 20.01. soll der Gemeinderat eine UVP Einzelfallprüfung gemäß UVP-G zur umfassenden Sachverhaltsprüfung anregen." 

WIA® werden diesen Antrag unterstützen.

WIA® unterstützen die Forderung nach einer UVP-Abklärung

Umweltanwaltschaft und Naturschutzbehörde haben mehrfach explizit auf die Notwendigkeit einer UVP-Abklärung hingewiesen. Die Umweltanwaltschaft empfiehlt der Stadtgemeinde sowie der Bezirkshauptmannschaft, bis zur Klärung einer möglichen UVP-Pflicht mit dem Erlassen von Bescheiden zuzuwarten.

TIPS vom 09.01.2025

Das Großprojekt „Seeviertel“ in Gmunden sorgt wieder für Diskussionen. Nun fordert die Umweltorganisation Alliance For Nature eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, bevor eine Baubewilligung erteilt wird. Bürgermeister Krapf betont weiterhin die Wichtigkeit des Projekts. Gemeinderat Philipp Wiatschka ist für die Prüfung. Tips, Seite 5.
„In meiner Verantwortung als Natur- und Umweltstadtrat stand ich in den letzten Jahren bezüglich des Seeviertelprojektes mehrfach mit der oö. Umweltanwaltschaft im Austausch“, so Gmundens ehemaliger Natur- und Umweltstadtrat Philipp Wiatschka auf Nachfrage.

Die EU-Kommission hat im April 2024 ein Vertragsverletzungs-verfahren gegen Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der UVP-Richtlinie eingeleitet.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission ausdrücklich die unzureichende Umsetzung der Auswahlkriterien für die Bewertung von Projekten – insbesondere die Kumulierung mit anderen Projekten und die Planung von Projekten in empfindlichen Gebieten wie Feuchtgebieten, ufernahen Bereichen, Flussmündungen, Bergregionen und Waldgebieten – bemängelt. Außerdem hat die Kommission festgehalten, dass die Definitionen für einige Projekte (darunter ausdrücklich Hotelkomplexe außerhalb von städtischen Gebieten, Änderungen oder Erweiterungen von Projekten) nicht im Einklang mit der UVP-Richtlinie stehen."

EU-Kommission fordert ÖSTERREICH

zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung auf

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